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Wie die Rhader "Nienhäuser" zu Ihrem Namen "Köster" kamen

Eine der ältesten Rhader Familien trug den Namen Köster. Seit Jahrhunderten waren sie Bauern und, erstmalig in einer Urkunde der Herren von Lembeck aus dem Jahr 1540 erwähnt, Gastwirte. In den Rhader Kirchenbüchern taucht der Name Köster zum ersten Male am 25. September 1680 auf, als Pfarrer Bernard Pennekamp eine Elisabeth Köster taufte. Der Name kann von zwei Quellen hergeleitet werden: Durch die Lautverschiebung nach "Ö" wurden im norddeutschen Sprachraum die Pfarr-Küster als Köster bezeichnet. In alten Urkunden taucht im Zusammenhang mit der Gaststätte des öfteren der Name "Hormann" auf. Ein Waffeleisen aus dem 17. Jahrhundert, noch im Besitz der Familie Nienhaus-Köster, trägt die Umschrift "Hormann".

Einer dieser Hormänner könnte Küster in Rhade gewesen sein. Die Rhader Kirchenbücher liefern dafür jedoch keinen Beweis. Wahrscheinlicher ist der zweite Ansatz: Im 16. u. 17. Jahrhundert waren die Niederländer, in unserer Gegend damals die "Geldrischen" genannt, eine reisende Kaufmannsnation. Durch ihre Verbindung nach Indien und Westindien waren sie der Gewürzlieferant schlechthin. Auch die fahrenden holländischen Gewürzhändler nannte man im Westmünsterland damals "Köster" oder "Ceuster". Es war durchaus nicht ungewöhnlich, daß sich einer dieser Händler ansiedelte und nebenher seinem Gewerbe als Händler, Kolonialwarenhändler, wie man das damals nannte, weiter nachging. Es sei betont: Beide Erklärungsversuche sind Hypothesen und nicht schlüssig beweisbar. Der Hof Nienhaus-Köster brannte leider im Jahre 1949 nahezu vollständig ab. Viele der wertvollsten Unterlagen - auch Urkunden zu dieser Thematik - wurden ein Raub der Flammen.

Ab 1791 war der Ackersmann, Gastwirt und Colon ( = Ansiedler) Heinrich Köster Herr auf dem Colonat Köster in Rhade. Näher kommt er uns durch eine Urkunde, die er im Jahre 1835 auf dem Hofe Köster durch eine Gerichtsdeputation aus Dorsten aufstellen ließ. Der Text läßt einige Rückschlüsse auf die Lebensumstände zu: - Kösters - Wirt, Bauer und Händler, waren bestimmt nicht arm. Allein das Heranbestellen einer Gerichtsdeputation war für damalige Verhältnisse sehr teuer.

Da eine allgemeine Altersversorgung erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts eingerichtet wurde, mußten die Bauersleute selbst vorsorgen. Die Übernehmer des Köster-Kottens hatten für die alten Leute, sowohl Eltern als auch Sohn mit Ehefrau bis an das Lebensende zu sorgen. Zusätzlich wurden Leistungen in Naturalien, z. B. Linnen, ausbedungen. - Des Schreibens kundig waren Heinrich Köster, Bernard Heinrich Köster und Gerhard Nienhaus - die Männer. Die Frauen konnten nicht Schreiben, drei Kreuze stellten ihr "signa" dar. -

Obwohl bereits 23 Jahre alt, aber elternlos, mußte Anna Catharina Schellerhoff vor Gericht durch Johann Terlune vertreten werden. - Die etwa überlebende Ehefrau hatte kein Recht auf Regierung des Kottens, also keine Entscheidungsbefugnis, lediglich Lebenshaltung, Taschengeld und einige mindere Rechte blieben ihr.

Im Rhader Volksmund blieb der Name Köster bis in die Gegenwart hinein präsent. Man nannte die Nachkommen von Gerhard Nienhaus: z. B. Kösters Heini, Kösters Berta, Kösters Lina und sagte: "He schriff sick Näinhuus."

Das Schriftbild der Urkunde, die in den Räumen der Gaststätte verfaßt sein dürfte, ist zu Beginn wunderschön kalligraphisch klar und eindeutig lesbar. Zum Ende hin ist die Schrift mehr und mehr krakeliger, krumm und schief. Die Urkunde mußte direkt ausgefertigt werden, da ja sofort gegengezeichnet wurde. Man scheint dem Schreiber Randebrock kräftig Münsterländer Wein (Korn) eingeschüttet zu haben. Da sein Sohn, der Gastwirt Bernard Heinrich Köster mit seiner Ehefrau, der Anna Catharina Kösters, geb. Korte, kinderlos geblieben war, bestand die Gefahr, daß das Colonat (nicht gutsherrlicher Hof) an den Grafen von Merveldt, den Grundbesitzer, zurückfiel. Was war also zu tun?

Es blieb nur eine Lösung: Möglichst aus der Verwandtschaft mußte ein arbeitsamer, gesunder Mann als Hoferbe benannt werden. Dieser Mann war Gerhard Nienhaus, Sohn von Henricus und Mechtildis Nienhaus, Vetter aus Erle. Den Erler Hof würde er nicht erben, da war sein älterer Bruder vor. Von Beruf war er also Ackerknecht, wahrscheinlich auf dem elterlichen Hofe. Anna Catharina Schellerhoff hieß seine Auserwählte, ebenfalls aus Erle, 1810 geboren.

So wurde Gerhard Nienhaus aus Erle der zukünftige "Kösters-Buur". Bald heiratete er seine Annekatrin, die jedoch nach einigen Jahren verstarb. Kinder hatte sie ihm keine geschenkt. Schnellstmöglich wurde wieder geheiratet:

Maria Catharina Piethane, genannt Matz, Tochter von Albert Piethane gt. Matz u. Maria Margaretha Matz, hieß die Auserwählte. Sie schenkte ihm drei Kinder:

1. Heinrich Johann Nienhaus , geb. 1846 +1916 (der Hoferbe) verh. mit Maria geb. Hessling

2. Josefine Nienhaus geb. 1849 (verheiratete Wiefhoff - Küper)

3. Elisabeth Nienhaus geb. 1851 (verheiratete Krampe, Erle)



Autor: root -- 21.01.2019; 11:54:57 Uhr

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